Die Initiative zur Vermeidung
freiheitseinschränkender
Maßnahmen in der
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Freiheitseinschränkende Maßnahmen (“Fixierungen”) wie Bettgitter oder Bauchgurte finden in Alten- und Pflegeheimen in Deutschland nach wie vor Anwendung, auch wenn die Zahl in den letzten Jahren tendenziell zurückgegangen ist. Zwischen den Heimen gibt es dabei große Unterschiede, die nicht durch einfach messbare Merkmale wie Anzahl der Pflegekräfte oder Eigenschaften der Bewohnerinnen und Bewohner zu erklären sind.
Aus fachlichen und ethischen Gründen gilt es freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden. Studienergebnisse deuten darauf hin, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen nicht geeignet sind, Stürze und Verletzungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern zu verhindern. Sie haben jedoch durch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner eine Reihe negativer Konsequenzen und können, wenn auch selten, zu schweren Verletzungen wie Einklemmungen und Strangulationen führen.

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Da sich freiheitseinschränkende Maßnahmen ohne unerwünschte Wirkungen wie vermehrte Stürze und sturzbedingte Verletzungen reduzieren lassen, erscheinen Maßnahmen zum nachhaltigen Verzicht von freiheitseinschränkenden Maßnahmen dringend geboten.
Evidenzbasierte Praxisleitlinien können wirkungsvolle Mittel sein, um Unterschiede zwischen Einrichtungen zu überwinden und somit eine Versorgung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern. Wir haben im Rahmen eines formalen Vorgehens zusammen mit einer Expertengruppe eine evidenzbasierte Leitlinie entwickelt und diese im Jahr 2015, gemeinsam mit 15 Expertinnen und Experten, aktualisiert. Das aktualisierte Hauptdokument, die ca. 240 Seiten umfassende Leitlinie, finden Sie unter dem Punkt Materialien. Zusätzlich wurden Kurzversionen für Pflegende, Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte entwickelt und aktualisiert. Diese finden Sie unter Broschüren.

Zu den Studien

In einer kontrollierten Studie mit 36 Alten- und Pflegeheimen in Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurde untersucht, ob die Leitlinie zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen führt. Hierzu wurde in der Hälfte der teilnehmenden Einrichtungen die Leitlinie eingeführt. Außerdem nahmen alle Pflegenden an einer Kurzschulung teil. Darüber hinaus wurden verantwortliche Personen (sogenannte FEM-Beauftragte) speziell geschult.
Das Studienergebnis zeigt, dass die Initiative zu einer Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen führt. Nach einem halben Jahr hatten in der Gruppe der Einrichtungen, die an der Initiative teilgenommen hatten 6,5% weniger Bewohnerinnen und Bewohner eine freiheitseinschränkende Maßnahme als in den Einrichtungen ohne Intervention (22,6% im Vergleich zu 29,1%). Die Initiative führte darüber hinaus tendenziell zu weniger Stürzen und weniger Frakturen. Unter Publikationen finden Sie unsere Beiträge mit einer ausführlichen Darstellung der Ergebnisse.

Implementierungsstudie IMPRINT

Unter Leitung der Universitäten Lübeck und Halle-Wittenberg sowie unter Mitwirkung der Universitäten Hamburg und Witten/Herdecke wurde von Januar 2014 bis März 2017 die IMPRINT-Studie zur Aktualisierung und zur Prüfung der breiten Einführung des Programms zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Das Ziel der Studie war die Überprüfung der Wirksamkeit und Implementierbarkeit (Umsetzbarkeit) unterschiedlicher Varianten dieses Leitlinien-gestützten komplexen Interventionsprogramms in einer großen Gruppe von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern in vier Regionen Deutschlands.

Insgesamt 120 Pflegeheime mit mehr als 12.000 Bewohnerinnen und Bewohnern in Schleswig-Holstein, Hamburg, Halle (Saale) und Nordrhein-Westfalen nahmen an der Studie teil. Die Pflegeheime wurden zufällig drei Gruppen zugeteilt. In der ersten Gruppe wurde das aktualisierte Originalprogramm durchgeführt und in der zweiten Gruppe eine verkürzte Version davon. Die dritte Gruppe war die Kontrollgruppe und erhielt eine sogenannte optimierte Standardversorgung.

Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die Variation in der Häufigkeit von freiheitseinschränkenden Maßnahmen zwischen den Pflegeheimen nach wie vor groß ist. Der Unterschied zwischen den Gruppen fiel am Ende insgesamt geringer aus als erwartet, was vor allem auf eine geringere Zahl von freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu Studienbeginn zurückzuführen ist. Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an freiheitseinschränkenden Maßnahmen können aber durch das Programm diese sehr wahrscheinlich senken.


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